Infoblatt für Klienten
INFOBLATT FÜR KLIENTEN
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen oder energetisches Heilen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor(!) Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich daraufhinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt.
So entschied am 2. März 2004 das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten derer, die geistiges (spirituelles) Heilen praktizieren.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist jedoch, dass der Heiler seine Patienten vor(!) Beginn seiner Tätigkeit ausdrücklich daraufhinweist, dass geistiges Heilen nicht die Tätigkeit eines Arztes ersetzt.
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Name des Patienten
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Strasse + Hausnr.
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Plz, Wohnort
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Tel.-Nr.
Vor Beginn einer telepathischen Kommunikation bzw. Heilsitzung wurde ich von Marion Moyses auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:
1. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.
2. Es ist mir bekannt, dass der geistige Genesungshelfer über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und daher bei mir nicht der Eindruck entsteht, dass eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.
3. Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Der Heiler hält eine Zusammenarbeit mit Schulmedizinern für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.
4. Es wurden keine Versprechungen abgegeben, dass eine Heilung stattfindet, so dass in mir keine falschen Hoffnungen geweckt wurden.
5. Es ist in meiner freien Verantwortung und Entscheidung, die Genesungshilfe fortzusetzen bzw. abzubrechen, ebenso die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Sitzungsabläufen oder den vorgeschlagenen alternativen Genesungshilfen.
6. Ich wurde darüber aufgeklärt, was eine telepathische Kommunikation oder geistige Heilsitzung bedeutet und speziell, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
7. Ich habe die Möglichkeit, mich mit Beschwerden an die EthikKommission des DGH zu wenden.
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Unterschrift